SCHULGE­MEINSCHAFTS­AUSSCHUSS

Der Schulgemeinschaftsausschuss (SGA)  ist die Interessensvertretung der Schülerinnen/Schüler, Lehrerinnen/Lehrer und Eltern und regelt laut § 64 des Schulunterrichtsgesetzes (SCHUG) die partnerschaftliche Zusammenarbeit zwischen allen am Schulleben beteiligten Gruppen. Der SGA ist einerseits Forum für den Interessenausgleich, andererseits sind bestimmte Beschlüsse dem SGA vorbehalten (z. B. autonome Entscheidungen, Schulveranstaltungen wie Sprachreisen, Sportwochen, etc.).

Schülerinnen- und Schüler-Vertretung:

Emilia Koller, 4BK (Schulsprecherin)
Sebastian Nemeth, 5BK (Stellvertreter)
Maggie Dusek, 5AK (Stellvertreterin)

Elternvertretung:

Ing. Martina Tieber (wird aktualisiert)
Mag. Irene Goldenitsch
Johann Rehner (wird aktualisiert)

Lehrerinnen- und Lehrer-Vertretung:

Prof. Eva Nagy
Prof. Margrit Regner
Prof. Susanne Schmidt

ELTERNVEREIN

Vorstand des Elternvereins

Ing. Martina Tieber (Obfrau)
Brigitte Schaller (Obfrau-Stv.)
Stian Rebl (Kassier)
Mag. Irene Goldenitsch (Kassiererin-Stv.)
Johann Rehner (Schriftführer)
Daniela Rehner (Schriftführerin-Stv.)

Zweck des Elternvereins

1. Der Elternverein hat die Aufgabe, die Interessen der Vereinsmitglieder an der Unterrichts- und Erziehungsarbeit der Schule zu vertreten und die notwendige Zusammenarbeit von Elternhaus und Schule zu unterstützen, insbesondere:

  • die Wahrnehmung aller dem Elternverein gemäß den Bestimmungen des Schulunterrichtsgesetzes zustehenden Rechte

  • die Unterstützung der Erziehungsberechtigten bei der Geltendmachung der ihnen nach dem Schulunterrichtsgesetz zustehenden Rechte

  • durch steten Kontakt und Kooperation mit dem/der Schulleiter/in, den Lehrerinnen/Lehrern und dem Schulgemeinschaftsausschuss den Unterricht und die Erziehung der Kinder in jeder geeigneten Weise zu fördern

  • bei der Unterstützung bedürftiger Kinder der Schule mitzuwirken (z. B. Ermöglichung der Teilnahme an Schulveranstaltungen)

  • Mitfinanzierung von schulautonomen Veranstaltungen sowie von Hilfsmitteln, die einer Verbesserung des Unterrichts dienen, sofern diese nicht aus dem normalen Schulbudget finanziert werden können und

2. Die Aufgaben des Elternvereins sollen unter anderem erreicht werden durch:

  • Gemeinsame Beratungen mit dem/der Schulleiter/in sowie mit den Lehrer/innen

  • Vorbringung von Vorschlägen, Wünschen und Beschwerden über die Unterrichts- und Erziehungsarbeit der Schule

  • Durchführung von lnformationsveranstaltungen zu Themen, die mit Schule bzw. Erziehung zusammenhängen

  • Beteiligung an der Ausgestaltung der für Unterrichts- und Erziehungszwecke verfügbaren Einrichtungen der Schule (im Einvernehmen mit dem/der Schulleiter/in und den Lehrern/innen

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