BERUFSREIFEPRÜFUNG
Hochschulreife für Externe
Information Externistenprüfungen, Berufsreifeprüfung, Studienberechtigungsprüfung
1. Schriftliches Ansuchen um Zulassung zur Berufsreifeprüfung bzw. Teilprüfung aus dem Fachbereich:
Das Ansuchen hat zu enthalten:
Folgende Unterlagen sind vorzulegen (Originaldokumente):
Nach Erhalt des Zulassungsbescheides ist der Antritt zur Berufsreifeprüfung bzw. Teilprüfung aus dem Fachbereich möglich. Die jeweilige Prüferin/Der jeweilige Prüfer kann nach terminlicher Vereinbarung kontaktiert werden.
2. Termine für Prüfungen:
Sommertermin (Mai, Juni): Anmeldeschluss 31. Jänner
Herbsttermin (September, Oktober): Anmeldeschluss 31. Mai
Frühjahrstermin (Februar, März): Anmeldeschluss 30. November
Die Prüfungstermine sind genau einzuhalten. Ein Rücktritt ohne belegbaren Grund führt zu einem Terminverlust. Prüfungen, die nicht bestanden, also mit „Nicht genügend“, oder gar nicht beurteilt wurden, können höchstens zweimal wiederholt werden. Für jeden eventuellen notwendigen weiteren Antritt ist unbedingt eine schriftliche Anmeldung erforderlich!
3. Prüfungsgebühr
Gemäß § 11 Abs. 2. der VO über die Berufsreifeprüfung hat die Prüfungskandidatin/der Prüfungskandidat eine Prüfungsgebühr in der Höhe der anfallenden Prüfungstaxen (Berechnungsgrundlage ist das Bundesgesetz über die Abgeltung für Prüfungstätigkeiten im Bereich des Schulwesens, § 15 SchUG, BGBl. Nr. 314/1976 i.d.g.F.) vor Antritt der Prüfung zu entrichten.